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   VGH Bayern, 29.09.2003 - 9 CS 03.1815   

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VGH Bayern, 29.09.2003 - 9 CS 03.1815 (https://dejure.org/2003,65352)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.09.2003 - 9 CS 03.1815 (https://dejure.org/2003,65352)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. September 2003 - 9 CS 03.1815 (https://dejure.org/2003,65352)
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Wird zitiert von ... (11)

  • OVG Thüringen, 28.07.2011 - 1 EO 1108/10

    Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen; Begründung der

    Der Senat schließt sich der von der überwiegenden Kommentarliteratur (vgl. Eyermann, VwGO, Komm., 12. Aufl., § 80 Rdnr. 44; Kopp/Schenke, a. a. O., § 80 Rdnr. 87; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Komm., Bd. I, § 80 Rdnr. 179; Sodan/Ziekow, Komm. zur VwGO, Stand 2003, Bd. III, § 80 Rdnr. 101; Wuttig/Thimet, Gemeindliches Satzungsrecht, a. a. O.) sowie einem Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 25.08.1976 - X 1318/76 - NJW 1977, 165, und vom 17.07.1990 - 10 S 1121/90 - BayVGH, Beschlüsse vom 20.01.1998 - 23 CS 97.3528 -, vom 24.03.1999 - 10 CS 99.27 -, vom 06.10.2000 - 2 CS 98.2373 -, vom 29.09.2003 - 9 CS 03.1815 - und vom 15.01.2004 - 13 AS 03.2997 -) vertretenen Auffassung an, dass eine Heilung eines Verstoßes gegen § 80 Abs. 3 S. 1 VwGO durch spätere Darlegungen nicht möglich ist.
  • VG Würzburg, 20.12.2016 - W 5 S 16.1159

    Aufhebung der Anordnung des sofortigen Vollzugs einer Nutzungsuntersagung wegen

    Aus dem Zweck der Begründungspflicht folgt, dass die Behörde die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen darlegen muss, die im konkreten Einzelfall zur Bejahung eines besonderen öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO geführt haben (vgl. BayVGH, B.v. 29.9.2003 - 9 CS 03.1815 und vom 15.1.2004 - 13 AS 03.2997 - beide juris).

    Denn nach umstrittener, aber wohl herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur kann eine fehlende oder unzureichende Begründung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO mit heilender Wirkung nicht nachgeholt werden (vgl. BayVGH, B.v. 29.9.2003 - 9 CS 03.1815 - juris; VGH Baden-Württemberg, B.v. 25.8.1976 - X 1318/76 - NJW 1977, 165; Kopp/Schenke, VwGO, § 80 Rn. 87; Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Juni 2016, § 80 Rn. 249; jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Denn mit dem Schutzzweck des Begründungszwangs nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO aufgrund der Abwägung der gegenseitigen Interessen, dem Erfordernis des Bewusstseins der Sondersituation des konkreten Einzelfalls im Zeitpunkt der Anordnung, ist es nicht vereinbar, eine Heilung der Begründung aufgrund schriftlicher Einlassung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu gestatten (vgl. BayVGH, B.v. 29.9.2003 - 9 CS 03.1815 - juris).

  • VG Würzburg, 12.04.2024 - W 4 S 24.388

    Wasserrechtliche Allgemeinverfügung (Verbot des Befahrens der Fränkischen Saale

    Zum anderen hat das Begründungserfordernis auch eine sogenannte Warnfunktion, d.h. es dient auch dem Zweck, der Behörde den Ausnahmecharakter der Vollziehbarkeitsanordnung vor Augen zu führen und sie zu veranlassen, mit besonderer Sorgfalt zu prüfen, ob tatsächlich ein vorrangiges öffentliches Interesse den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung fordert (vgl. etwa BayVGH, B.v. 29.9.2003 - 9 CS 03.1815 - juris Rn. 26).
  • VG München, 29.08.2019 - M 18 S 19.2680

    Eilantrag gegen die Begrenzung der Bandgeschwindigkeit einer Schlachtlinie nur

    Aus dem Zweck der Begründungspflicht folgt, dass die Behörde die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen darlegen muss, die im konkreten Einzelfall zur Bejahung eines besonderen öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO geführt haben (BayVGH, B.v. 29.9.2003 - 9 CS 03.1815 - juris, Rn. 26; B.v. 15.1.2004 - 13 AS 03.2997 - juris, Rn. 15 f.).
  • VG Würzburg, 04.12.2023 - W 4 S 23.1402

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen sofort vollziehbare Nutzungsuntersagung,

    Zum anderen hat das Begründungserfordernis auch eine sogenannte Warnfunktion, d.h. es dient auch dem Zweck, der Behörde den Ausnahmecharakter der Vollziehbarkeitsanordnung vor Augen zu führen und sie zu veranlassen, mit besonderer Sorgfalt zu prüfen, ob tatsächlich ein vorrangiges öffentliches Interesse den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung fordert (vgl. BayVGH, B.v. 29.9.2003 - 9 CS 03.1815 - juris Rn. 26).
  • VG Würzburg, 03.12.2014 - W 4 S 14.1208

    Verpflichtung zur Errichtung eines Kinderspielplatzes

    Zum anderen hat das Begründungserfordernis auch eine sog. Warnfunktion, d.h. es dient auch dem Zweck, der Behörde den Ausnahmecharakter der Vollziehbarkeitsanordnung vor Augen zu führen und sie zu veranlassen, mit besonderer Sorgfalt zu prüfen, ob tatsächlich ein vorrangiges öffentliches Interesse den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung fordert (BayVGH, B.v. 29.9.2003 - 9 CS 03.1815 - juris, Rn. 26; B.v. 15.1.2004 - 13 AS 03.2997 - juris, Rn. 15 f..).
  • VG Würzburg, 19.11.2014 - W 4 S 14.1093

    Verstoß gegen das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot (bejaht)

    Zum anderen hat das Begründungserfordernis auch eine sog. Warnfunktion, d.h. es dient auch dem Zweck, der Behörde den Ausnahmecharakter der Vollziehbarkeitsanordnung vor Augen zu führen und sie zu veranlassen, mit besonderer Sorgfalt zu prüfen, ob tatsächlich ein vorrangiges öffentliches Interesse den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung fordert (BayVGH, B.v. 29.9.2003 - 9 CS 03.1815 - juris, Rn. 26; B.v. 15.1.2004 - 13 AS 03.2997 - juris, Rn. 15 f..).
  • VG Würzburg, 27.10.2014 - W 4 S 14.1033

    Bauaufsichtliche Verpflichtung zur Errichtung eines Kinderspielplatzes

    Aus dem Zweck der Begründungspflicht folgt, dass die Behörde die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen darlegen muss, die im konkreten Einzelfall zur Bejahung eines besonderen öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO geführt haben (BayVGH, B.v. 29.9.2003 - 9 CS 03.1815 - juris, Rn. 26; B.v. 15.1.2004 - 13 AS 03.2997 - juris, Rn. 15 f.).
  • VG Würzburg, 27.10.2014 - W 4 S 14.1035

    Duldungsverpflichtung für Grundstückseigentümer; Errichtung eines

    Aus dem Zweck der Begründungspflicht folgt, dass die Behörde die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen darlegen muss, die im konkreten Einzelfall zur Bejahung eines besonderen öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO geführt haben (BayVGH, B.v. 29.9.2003 - 9 CS 03.1815 - juris, Rn. 26; B.v. 15.1.2004 - 13 AS 03.2997 - juris, Rn. 15 f.).
  • VG Würzburg, 04.09.2012 - W 4 S 12.736

    Wasserrechtliche Beseitigungsanordnung; Anordnung des Sofortvollzugs; fehlende

    Aus dem Zweck der Begründungspflicht folgt, dass die Behörde die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen darlegen muss, die im konkreten Einzelfall zur Bejahung eines besonderen öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO geführt haben (vgl. BayVGH vom 29.09.2003 Az. 9 CS 03.1815 und vom 15.01.2004 Az. 13 AS 03.2997 - beide juris).
  • VG Augsburg, 04.09.2009 - Au 3 S 09.1195

    Vorläufiger Rechtsschutz; Widerruf einer Fahrschulerlaubnis; Sofortvollzug

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